Nachtzuschläge bei Coke & Co. sind rechtmäßig
Bundesarbeitsgericht (BAG) hält Differenzierung von Schichtarbeit und unregelmäßiger Nachtarbeit in Tarifverträgen für zulässig
Coca-Cola, Nestlé, FrieslandCampina und die Frischli Milchwerke können aufatmen. Das höchste deutsche Arbeitsgericht erachtet die Regelung zur Nachtarbeit in den jeweiligen Tarifverträgen für rechtmäßig. Die Arbeitgeber sehen die Tarifautonomie gestärkt.
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