EU-Verordnung
Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit
Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU nicht mehr verkauft werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich geeinigt, dass solche Waren vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen, wenn der Einsatz von
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