Einkaufszentrum wider Willen
Neustadt. Eine Immobiliengesellschaft hat keinen Anspruch auf einen Bauvorbescheid zur Errichtung von vier Fachmärkten „unter einem Dach“ in einem Gewerbegebiet, da das Bauvorhaben als Einkaufszentrum zu qualifizieren ist und damit dem geltenden Bebauung
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