Mundt rückt von Handreichung ab
Kartellrechtsexperten diskutieren über die Grenzen des zulässigen Informationsaustauschs – Kartellamt formuliert Faustformel
Berlin. Der Informationsaustausch in der Verbandsarbeit bleibt ein gefährliches Unterfangen. Das Kartellamt versucht, Orientierung zu geben, bleibt aber eine klare Richtschnur für die Praxis schuldig.
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