Bohlen unterliegt im „Lucky Strike“-Fall
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ende vergangener Woche Klagen des Musikproduzenten Dieter Bohlen und von Ernst August Prinz von Hannover abgewiesen (Az.: 53495/09, 53649/09). Sie hatten sich gegen „Lucky Strike“-Werbeanzeige
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