Umgang mit Abfällen verschärft
Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz / Von Gert Hartmann
Frankfurt, 10. Oktober. Das seit 7. Oktober 1996 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erlegt allen Unternehmen die Prüfung auf, wie sie mit ihren betrieblich verursachten Abfällen umgehen wollen. Der Handlungsrahmen für den "Abfallerzeuger" ist
[3565 Zeichen]
€ 5,75