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    TextilWirtschaft Nr. 22 vom 29.05.1997 Seite 075

    Personen

    Briefe

    Quoten

    Keine zusätzlichen Überziehungen

    Petra Doms vom Textil-Referat des Bundesministeriums für Wirtschaft zum Artikel "EU erlaubt 3 % Überziehung" in TW Nr. 18, Seite 86: "Die Verordnung VO 3030/93 bildet die Rechtsgrundlage für die Verwaltung aller bilateralen Abkommen über den Handel mit

    [1536 Zeichen] € 5,75