Freizeit-Schulung ohne Lohnzahlung
Wie/vwd. Kassel, 4. Januar. Betriebsratsmitglieder, die in ihrer Freizeit an Gewerkschaftsschulungen teilnehmen, können dafür vom Arbeitgeber keinen Lohn beanspruchen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel in einem an diesem Dienstag veröffentlichten
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