Neue „Aushangpflichtige Gesetze“
Jedes Einzelhandelsgeschäft, das Arbeitnehmer beschäftigt, ist grundsätzlich verpflichtet, die „Aushangpflichtige Arbeitnehmerschutzgesetze“ an einem für die Mitarbeiter gut zugänglichen Platz auszulegen, z.B. im Aufenthaltsraum bzw. am schwarzen Bre
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