Analyse
BAG lässt Managerhaftung weiter offen
Unternehmen müssen Regressforderungen bei Kartellstrafen weiterhin prüfen – Von Fabian Badtke und Sophia Habbe
Berlin. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ließ in einem aktuellen Urteil die Frage offen, ob Geschäftsführer, die an Kartellverstößen beteiligt waren, für die Kartellstrafe des Unternehmens haften. Etwaige Regressforderungen müssen deshalb weiterhin geprüft werden.
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