„Keine ausdrückliche Absprache erforderlich“
Herr Uhlig, wann müssen Führungskräfte in Kartellverfahren mit Geldbußen rechnen?
Bei Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts können persönliche Geldbußen gegen Mitglieder der Geschäftsführung, aber auch gegen Mitarbeiter der zweiten Führungsebene und
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€ 5,75