Schinkenstreit im Schwarzwald
Bundespatentgericht entscheidet – Produkte mit g.g.A.-Siegel müssen vor Ort verpackt werden
München. Schwarzwälder Schinken muss vor Ort geschnitten und verpackt werden, so ein Urteil des Bundespatentgerichts. Während der Schinkenhersteller Abraham empört ist, freut sich der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller über den Punktsieg.
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