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    TextilWirtschaft Nr. 12 vom 21.03.1996 Seite 010

    BTE-MITTEILUNGEN

    Allergiebezüge

    Direktverkauf durch Krankenkassen statthaft

    Eine Reihe von Krankenkassen macht derzeit dem Bettenfachhandel Konkurrenz. Sie geben antiallergene Bezüge für Kissen und Matratzen, die nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.Mai 1995 als Heilmittel gelten, direkt an ihre Mitglieder ab.

    [695 Zeichen] € 5,75

    TextilWirtschaft Nr. 44 vom 02.11.1995 Seite 010

    BTE-MITTEILUNGEN

    Bettwaren

    Allergiebezüge von der Krankenkasse

    Antiallergene Bezüge für Kissen und Matratzen sind "Heilmittel" im Sinne des Sozialgesetzbuches und müssen deshalb im Krankheitsfall von der Krankenkasse teilweise bezahlt werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) gerade in einem aktuellen Urteil (AZ

    [983 Zeichen] € 5,75