Eine Werbung mit Vorratsbegrenzung ist zulässig
Irreführung der Kunden kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs durch einen ins Auge fallenden Hinweis ausgeschlossen werden
Karlsruhe, 16. Januar. "Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend" kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erwec
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