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    Der Handel Nr. 04 vom 01.04.1999 Seite 070

    Urteile

    Kostenloses Mobiltelefon Wirbt ein Mobiltelefonanbieter für ein Handy mit "0 DM", so ist diese Werbung noch nicht automatisch unlauter. Irreführend ist eine derartige Werbung erst dann, wenn die für den Verbraucher mit Abschluß des Netzkartenvertrags ve

    [347 Zeichen] Tooltip
    Grafik/Tabelle
    € 5,75

    Der Handel Nr. 05 vom 01.05.1998 Seite 077

    Urteile

    Datenverlust - Wer regelmäßig Datensicherungen unterläßt, handelt auf eigene Gefahr. Kommt es bei Umbauarbeiten an einem PC wegen der Beschädigung einer Festplatte zu Datenverlusten und war zuvor über einen längeren Zeitraum (hier: etwa ein halbes Jahr la

    [6014 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 02 vom 01.02.1998 Seite 061

    Urteile

    Handy im Gerichtssaal - Eine Zeugin wurde vor einem Landgericht in einer Strafsache vernommen, als ihr Handy klingelte. Vom Gerichtsvorsitzenden wurde sie angewiesen, ihr Funktelefon auszuschalten. Trotzdem nahm die Zeugin den Anruf entgegen und verließ s

    [1195 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 12 vom 01.12.1997 Seite 054

    Urteile

    Billiger geht es nicht

    Ein Verbrauchermarkt veröffentlichte in einer Tageszeitung ein mit "Tiefpreisanzeige" überschriebenes Inserat. Darin bot er ein Mobiltelefon zum Preis von "Nur 1 Pfennig" an. Durch einen Sternhinweis bei der Preisangabe machte der Markt darauf aufmerksam,

    [1074 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 09 vom 01.09.1997 Seite 056

    Urteile

    "Für 'n Appel und 'n Ei" Handy-Verkäufer, die ihr Gerät spottbillig anbieten, tun dies, weil der Verkauf des Handys an einen oft langfristigen Netzkartenvertrag gekoppelt ist. Deshalb muß der Verkäufer den Kunden auf diese Verbindung aufmerksam machen.

    [584 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 07 vom 01.07.1997 Seite 046

    Urteile

    Gebührenerfassung - Dienstanbieter von Mobilfunknetzenmüssen beweisen, daß die automatische Gebührenerfassung richtig arbeitet und die Gebührenforderungen richtig sind, wenn innerhalb kurzer Zeit (hier: vier Tage) mit zwei Funktelefonen insgesamt reine Ge

    [767 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 06 vom 01.06.1997 Seite 056

    Urteile

    Handys spottbillig

    Die Bewerbung und der Verkauf von Mobiltelefonen (Handys), die nur zusammen mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages angeboten werden, zum Kaufpreis von einer DM bis einschließlich zehn DM, sind wegen übermäßigen Anlockens wettbewerbswidrig und verstoße

    [738 Zeichen] € 5,75

    Der Handel Nr. 04 vom 01.04.1997 Seite 050

    Urteile

    Pfennigbeträge - Die Werbung für den Erwerb eines Mobiltelefons (Handy) verbunden mit der Freischaltung einer D-2-Karte verstößt unter dem Gesichtspunkt des übermäßigen Anlockens gegen die guten Sitten im Wettbewerb, wenn der Preis für das allein nicht er

    [559 Zeichen] € 5,75