Handys spottbillig
Die Bewerbung und der Verkauf von Mobiltelefonen (Handys), die nur zusammen mit dem Abschluß eines Netzkartenvertrages angeboten werden, zum Kaufpreis von einer DM bis einschließlich zehn DM, sind wegen übermäßigen Anlockens wettbewerbswidrig und verstoße
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€ 5,75