Keine Abfindung bei Vermittlung
Wie./vwd. Kassel, 4. Juli. Arbeitnehmer, die aus betriebsbedingten Gründen entlassen werden, können keine oder nur eine geringe Abfindung beanspruchen, wenn sie durch die Vermittlung des bisherigen Arbeitgebers eine neue Stelle finden.
Dies entschied da
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