Steuertipp der Woche
Dienstwagen aufpeppen
Von Mathias Frenzel
Wir erinnern uns: Wird der Dienstwagen nach der 1-Prozent-Regel versteuert (wir erläuterten das Prinzip noch einmal in den vergangenen Wochen), so wird als Bemessungsgrundlage der Wagen zugrundegelegt, wie er da steht: ohne Rabatte, mit nahezu kompletter
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