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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung Nr. 10 vom 08.03.2008 Seite 036

    Regional & Lokal Nord

    Mecklenburg-Vorpommern

    Der Ton macht die Gebühr

    Seit Jahresbeginn gilt neuer Gema-Tarif für Web-Auftritt

    SCHWERIN. Die IHK zu Schwerin weist darauf hin, dass die Gema für Hintergrundmusik auf Websites einen neuen Tarif VR-W1 erhebt. Davon betroffen sind Unternehmen, die eine oder mehrere Seiten ihres Internetauftritts mit Hintergrundmusik unterlegt haben. W

    [975 Zeichen] € 5,75