Randsortimente: Grundpreisauszeichnungspflicht berücksichtigen!
Immer mehr Modehäuser nehmen textilfremde Sortimente in ihr Sortiment auf, um den Kunden zu überraschen und Zusatzumsätze zu generieren. Zum Teil sind damit allerdings gesetzliche Vorgaben zu beachten, die es so für Bekleidung nicht gibt.
Beispiel
[1617 Zeichen]
€ 5,75