Erweiterte Regeln bei Lebensmitteln
Brüssel, 8. März. Grundsätzlich ist es nach dem deutschen Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) untersagt, einem Lebensmittel die Eigenschaft zuzuerkennen, einer Krankheit vorzubeugen, sie zu behandeln oder zu heilen. Die EU-Kommission will nun
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