Punktum Punktum
Punktum Punktum
Warenkennzeichnung. Zum 1.1. 2001 steht eine weitere neue Kennzeichnungspflicht an: Zutaten eines Lebensmittels, soweit sie in dessen Verkehrsbezeichnung erwähnt oder auf dem Etikett bezeichnet sind, müssen mengenmäßig angegeben werden. Konkret: Bei einem
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