Analyse
Erstes Urteil zur Nährwert-Deklaration
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen legt LMIV in Detailfragen streng aus / Von Stefanie Hartwig
Frankfurt. Freiwillige Nährwertkennzeichnungen müssen den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) entsprechen. Ein erstes Gerichtsurteil zeigt die Folgen für die Praxis auf.
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