Fassbrause beinhaltet keine Irreführung
Neustadt. Die Brauerei Krombacher darf „Fassbrause“ als „alkoholfreies Erfrischungsgetränk“ etikettieren. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor (Az.: 5 K 1059/14). Es handele sich bei dem Produkt entgegen
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