LMIV erschwert den Versandhandel
Umfangreiche Kennzeichnungspflichten vor Bestellung – Festwochen für Abmahnanwälte – Fragenkataloge bieten Orientierung
Frankfurt. Ab dem 13. Dezember gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die auch für Versand- und Onlinehändler umfassende Kennzeichnungspflichten mit sich bringt. Unternehmen beklagen Anpassungsbedarf.
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