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    Lebensmittel Zeitung 31 vom 02.08.2019 Seite 16

    Recht & Politik

    Balsamico muss nicht aus Italien kommen

    Votum des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs zur geschützten Herkunftsbezeichnung

    Luxemburg. Im jahrelangen Rechtsstreit um die Bezeichnung „Balsamico“ zeichnet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Sieg für den deutschen Essighersteller Balema ab.

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