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    Lebensmittel Zeitung 48 vom 02.12.2016 Seite 22

    Recht und Politik

    Schockbilder können verdeckt werden

    Berlin. Produktkarten, die im Handel vor Zigarettenverpackungen gesteckt werden, um Schockbilder zu verdecken, sind nach Auffassung des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) rechtlich zulässig. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations

    [731 Zeichen] € 5,75