Schockbilder können verdeckt werden
Berlin. Produktkarten, die im Handel vor Zigarettenverpackungen gesteckt werden, um Schockbilder zu verdecken, sind nach Auffassung des Deutschen Zigarettenverbands (DZV) rechtlich zulässig. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations
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