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    Lebensmittel Zeitung 23 vom 10.06.2016 Seite 18

    Recht und Politik

    Gesamtgewicht bei glasiertem Fisch zulässig

    Kennzeichnung von Fischprodukten – Doppelte Mengenangabe nach Netto- und Gesamtfüllgewicht nicht irreführend

    Koblenz. Ein generelles Verbot, bei glasierten Fischprodukten das Gesamtfüllgewicht anzugeben, ist nicht gerechtfertigt – so ein aktueller Richterspruch zu einem viel beachteten Musterverfahren.

    [1877 Zeichen] € 5,75