Suchergebnisse



Haben Sie ihre Zugangsdaten vergessen?

0 Artikel in Warenkorb

Es wurden 4 Artikel gefunden.

 

     
     
    Sortierung:  
    Treffer pro Seite:

    Lebensmittel Zeitung 16 vom 17.04.2020 Seite 20

    Recht & Politik

    LMIV

    Ferrero muss Anzahl der Pralinen angeben

    Karlsruhe. Es bleibt dabei: Bei einzeln verpackten Pralinen muss Ferrero auf der Umverpackung nicht nur die Gesamtnettofüllmenge angeben, sondern auch die Stückzahl. Es handele sich um „Einzelpackungen“ gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

    [487 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 44 vom 02.11.2018 Seite 24

    Recht und Politik

    Ferrero muss Anzahl der Pralinen nennen

    Frankfurt. Ferrero muss bei „Raffaello“ angeben, wie viele Pralinen in der Verpackung sind; eine Gewichtsangabe alleine genügt nicht – so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 6 U 175/17). Der Hersteller vertreibt seine Pralinenkugeln einzeln –

    [1094 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 44 vom 03.11.2017 Seite 26

    Recht und Politik

    Ferrero muss Stückzahl angeben

    Frankfurt. Das Landgericht Frankfurt hat dem Süßwarenhersteller Ferrero untersagt, Raffaello-Konfekt in der 230-Gramm-Verpackung ohne Stückzahlangabe zu vertreiben (Az.: 2-06 O 245/17). Bei der Umhüllung der Kugeln handele es sich um Einzelverpackung

    [720 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 45 vom 11.11.2016 Seite 22

    Recht und Politik

    Nutella will in USA kein Dessert sein

    Silver Spring. Ferrero hat bei der Food and Drug Administration (FDA) in den USA einen Antrag gestellt, um mit Nutella nicht mehr als Dessert-Topping, sondern als Brotaufstrich eingeordnet zu werden. Diese Kategorisierung hat Einfluss auf die Portion

    [508 Zeichen] € 5,75