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    Lebensmittel Zeitung 27 vom 04.07.2014 Seite 026

    Recht und Politik

    Weiter Streit um Balsamico

    Produktdeklarationen – Anrufung des EuGH nicht ausgeschlossen

    Berlin. Die Nutzung der Gattungsbezeichnung „Aceto Balsamico“ sorgt für einen Zwist. Dieser landet womöglich sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

    [2360 Zeichen] € 5,75

    Lebensmittel Zeitung 24 vom 13.06.2014 Seite 020

    Recht und Politik

    Deutscher Balsamico zulässig

    Italienisches Schutzkonsortium scheitert in Brüssel

    Brüssel. Deutsche Hersteller dürfen für ihre Essigprodukte weiterhin die Bezeichnung „Aceto Balsamico" verwenden. Das hat die zuständige Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission klargestellt.

    [1986 Zeichen] € 5,75