Deutscher Balsamico zulässig
Italienisches Schutzkonsortium scheitert in Brüssel
Brüssel. Deutsche Hersteller dürfen für ihre Essigprodukte weiterhin die Bezeichnung „Aceto Balsamico" verwenden. Das hat die zuständige Generaldirektion Landwirtschaft der EU-Kommission klargestellt.
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