Unilever gewinnt Tomatensuppen-Streit
Claim „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ – Zulässig, obwohl Hefeextrakt enthalten
Hamburg. Obwohl Unilevers Knorr-Tomatensuppe Hefeextrakte enthält, die als solche geschmacksverstärkende Wirkung entfalten, darf der Hersteller das Produkt mit der Angabe „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“ versehen.
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