Health-Claims-Verordnung
Hustenbonbons beim Namen nennen
Brüssel. Ab kommendem Donnerstag dürfen „Hustenbonbons“ und weitere Lebensmittel wieder unter ihren traditionellen Bezeichnungen in den Verkehr gebracht werden, ohne dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben angegeben werden müssen. Von da an n
[660 Zeichen]
€ 5,75