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    Lebensmittel Zeitung 11 vom 15.03.2019 Seite 18

    Recht & Politik

    Health-Claims-Verordnung

    Hustenbonbons beim Namen nennen

    Brüssel. Ab kommendem Donnerstag dürfen „Hustenbonbons“ und weitere Lebensmittel wieder unter ihren traditionellen Bezeichnungen in den Verkehr gebracht werden, ohne dass nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben angegeben werden müssen. Von da an n

    [660 Zeichen] € 5,75