Bezeichnungsschutz
„Wie Butter“ darf nicht auf Verpackung
Bad Homburg. Das Landgericht Heilbronn hat in einem von der Wettbewerbszentrale zum absoluten Bezeichnungsschutz angestrengten Verfahren entschieden, dass eine Verpackungsaufschrift „Wie Butter zu verwenden“ unzulässig ist, wenn das Produkt aus pflan
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