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    Lebensmittel Zeitung Nr. 41 vom 11.10.1996 Seite 026

    Recht

    Bank mußte Schadensersatz zahlen

    Institut hatte mißbräuchlich eine verbuchte Lastschrift widerrufen

    Wie./vwd. Frankfurt, 10. Oktober. Eine Bank muß nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Schadensersatz an einen Kaufmann zahlen, weil sie bereits erteilte Lastschriften zu seinen Gunsten im Auftrag eines Kunden wieder rückgängig gemacht

    [1825 Zeichen] € 5,75