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    Lebensmittel Zeitung Nr. 01 vom 06.01.1995 Seite 030

    Recht

    Großzügige Zahlungsfrist erlaubt

    Zwei Monate im Versandhandel mit Parfumeriewaren zulässig

    Wie. Karlsruhe, 5. Januar. Der Versandhandel für Parfümwaren darf seinen Kunden beim Bezahlen ihrer Rechnungen zwei Monate Aufschub gewähren. Dies entschied der BGH. Die Richter des I. Zivilsenats in Karlsruhe hatte folgenden Sachverhalt rechtlich zu wü

    [1558 Zeichen] € 5,75