„Die Leidtragenden sind die Händler“
Bonn. Das Bundeskartellamt knöpft sich die EC-Karten-Gebühren vor. Der bisherige Einheitspreis, den Händler im Chip- und PIN-basierten Electronic-Cash-Verfahren an die Banken zahlen müssen, hat nach Ansicht des Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt mit wettbewerblichen Marktverhältnissen nichts zu tun. Stattdessen will die Behörde individuelle Preisverhandlungen zwischen Händlern und Banken fördern. Um die Verhandlungsposition des Handels zu stärken, dringt Mundt auf den Erhalt des Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV), dem wichtigsten Konkurrenzprodukt zu EC-Cash.
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