Urteil: Keine Bettensteuer in München
In Bayern ist die Abgabe nicht zulässig / Verhandlungsergebnis in Köln noch offen
MÜNCHEN. In Sachen Bettensteuer haben bayerische Hoteliers einen Sieg zu verzeichnen. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat eine solche Abgabe für die Stadt München abgelehnt (ahgz.de vom 5. Juli). Die Begründung: Die vom Stadtrat der Landeshauptstad
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