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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 28 vom 09.07.2011 Seite 1

    Seite 1

    Urteil: Keine Bettensteuer in München

    In Bayern ist die Abgabe nicht zulässig / Verhandlungsergebnis in Köln noch offen

    MÜNCHEN. In Sachen Bettensteuer haben bayerische Hoteliers einen Sieg zu verzeichnen. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat eine solche Abgabe für die Stadt München abgelehnt (ahgz.de vom 5. Juli). Die Begründung: Die vom Stadtrat der Landeshauptstad

    [2086 Zeichen] € 5,75