Mehrarbeit blieb unbezahlt
Teilzeitbeschäftigte Sekretärin arbeitete 100 Stunden umsonst
dd. Kassel, 6. Juli. Teilzeitbeschäftigte Arbeitskräfte haben nur Anspruch auf Überstundenzuschläge, wenn die Mehrarbeit die normale, tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit überschreitet. Mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht (BAG), Kassel,
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