Keine Umsetzung auf niedere Tätigkeit
lix./vwd. Kassel, 29. August. Ein Arbeitgeber darf laut Bundesarbeitsgericht (BAG) einem Arbeitnehmer keine Tätigkeiten zumuten, die geringer zu bewerten sind als die bisher ausgeübten, und zwar auch dann, wenn der bisherige höhere Lohn weitergezahlt werd
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