Lohnfortzahlung geklärt
Nur 80 Prozent bei Verweis vom Tarifvertrag auf das Gesetz
Wie./vwd. Kassel, 16. Juli. Bei Tarifverträgen, die für die Höhe der Lohnfortzahlung bei Krankheit lediglich auf das Gesetz verweisen, können die Beschäftigten nur 80 Prozent des Gehalts verlangen, wenn sie nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Okto
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