EuGH richtet teils zu nationalem Recht
Trifft für Gesetze zu, die von EU-Recht abgeleitet und in nationales übernommen wurden
lix./vwd. Luxemburg, 28.August. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ist auch dann zur Rechtsauslegung befugt, wenn die streitige Gemeinschaftsregelung nicht direkt auf den konkret vorgelegten Rechtsstreit zutrifft, der Fall nach dem Willen des
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