"Eierdieb"-Erlaß
Handel reagiert empört
Bundesweit ist es gängige Rechtspraxis, Strafverfahren wegen sogenannter Bagatelldelikte vor Gericht ohne Strafsanktionen einzustellen, landläufig "Eierdieb-Erlaß" genannt. Der Täter gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft. In diese Regelung fällt auch
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