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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 49 vom 03.12.2011 Seite 1

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    7,94 Euro müssen sein

    Verbindliche Lohnuntergrenze gilt in ganz Niedersachsen

    HANNOVER. Unter 7,94 Euro pro Stunde läuft nichts mehr. Alle Vollbeschäftigten im Gastgewerbe in Niedersachsen verdienen demnach mindestens 1342 Euro brutto im Monat als ungelernte Kraft. Jeder Betrieb, der in den Wirkungsbereich des Tarifvertrags fä

    [1756 Zeichen] € 5,75