RPR darf zweites Programm vorerst weitersenden
kb. Mainz - Radio RPR darf mit seinem zweiten, am 9. Dezember in Betrieb genommenen, Hörfunkprogramm vorerst auf Sendung bleiben. Das Verwaltungsgericht Neustadt/ Weinstraße entschied in einem Eilverfahren gegen den Einspruch von Mitbewerbern, die den Sen
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