Rauchen, aber ohne volle Mahlzeit
Gericht bestätigt Bußgeld gegen Raucherlokal, in dem Tellergerichte serviert wurden
Gaststätten in Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich rauchfrei zu betreiben. Eine Ausnahme und damit eine Rauchererlaubnis ist für den Betreiber einer Gaststätte möglich, deren Betrieb nur aus einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 Quadratm
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