Neue Regelung
Standort des Kunden bestimmt den Steuersatz
Ab 2015 zahlt jeder Kunde in Deutschland für elektronische Dienstleistungen wie Onlineeinkäufe den einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, ganz gleich, woher die Ware bezogen wird. Umgekehrt muss jeder Onlinehändler, der elektronische Dienstleis
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€ 5,75