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    Ernährungsdienst Nr. 005 vom 20.01.1996 Seite 002

    Aktuell - Nachrichten

    Corngluten werden Futtermittel

    Brüssel/Mö - Corngluten werden nicht mehr als Rückstandsprodukt bei der Verarbeitung (Zolltarifposition 2303) verzollt, sondern als Futtermittel (Zolltarifposition 2309). An der Tatsache der zollfreien Einfuhr, selbst bei bis zu 15 Prozent Siebrückstände

    [645 Zeichen] € 5,75