Suchergebnisse



Haben Sie ihre Zugangsdaten vergessen?

0 Artikel in Warenkorb

Es wurde ein Artikel gefunden.

 

     
     
    Sortierung:  
    Treffer pro Seite:

    TextilWirtschaft Nr. 52 vom 24.12.1998 Seite 007

    News

    Urteil zu Folgen der Sonntagsöffnung

    Samstags nur bis 14 Uhr

    Wenn Einzelhändler ihre Geschäfte in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, müssen sie am vorangehenden Samstag um 14 Uhr statt um 16 Uhr geschlossen werden (§ 14 Abs. 1 Satz 2 LadSchlG). Dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht am 1

    [1262 Zeichen] € 5,75