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    Lebensmittel Zeitung Nr. 16 vom 18.04.1997 Seite 022

    Frischware

    Kartellamt prüft Westmilch-Pläne

    Kooperationsvorhaben der NRW-Molkereien muß genehmigt werden

    mur. Frankfurt, 17. April. Die beabsichtigte Zusammenarbeit der drei großen Molkereien in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes teilweise genehmigungspflichtig. Die geplante umfangreiche Zusammenarbeit der Milchwerke Köln/Wuppertal

    [1879 Zeichen] € 5,75