ESUG kommt für Schlecker zu spät
Schutzschirmverfahren baut Inhabern Brücken – Insolvenzrecht ermöglicht Sanierung in Eigenregie
Frankfurt. Das neue Schutzschirmverfahren der Insolvenzordnung hätte bei einem früheren Inkrafttreten möglicherweise auch die Schlecker-Drogerien retten können, meint deren Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Die seit März bestehende Möglichkeit wird von anderen Unternehmen der Branche bereits genutzt.
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