Schweiz führt Pflanzenpass ein
Pflanzen, die Krankheiten oder Schädlinge verbreiten können, brauchen ab 1. Juli 2001 auch in der Schweiz eine Pflanzenpass. Dies sieht eine neue Verordnung über den Pflanzenschutz vor, die kürzlich vom Bundesrat in Bern verabschiedet worden ist.
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